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Panoramafoto: Biberach

Wärme

Was ist Nahwärme? 

Bei der Nahwärme wird thermische Energie in Form von Wasserdampf oder heißem Wasser von einer zentralen Heizungsanlage mittels gedämmter unterirdischer Rohre an mehrere Abnehmer geliefert. Der Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme liegt in der zu überbrückenden Distanz. Der Übergang ist allerdings fließend.

Dadurch, dass die Wärme in einer oder wenigen zentralen Stellen erzeugt wird, werden die Wärmeerzeugungsanlagen effizienter ausgenutzt, denn nicht jeder benötigt zur selben Zeit die maximale Leistung. Ebenso können aufwändigere Technologien genutzt werden. Bei zentralen Heizanlagen entstehen zwar Netzverluste. Diese können jedoch durch eine effizientere Nutzung der Heizanlage im Vergleich zu dezentralen Lösungen mehr als kompensiert werden.

Neue Nahwärmenetze setzen schon heute auf neue Technologien um den Anteil der erneuerbaren Energien sukzessiv zu erhöhen. Dabei wird oftmals auf eine Kombination aus mehreren Technologien gesetzt, wie beispielsweise Biomasse, Solarthermie, Geothermie, Abwärme, Wärmepumpen, Wärmespeicher und vieles mehr. Ein großer Vorteil für Kundinnen und Kunden dabei ist, dass sie sich nicht um die Einhaltung der Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetzes kümmern müssen. Dies erledigt der jeweilige Nahwärmeversorger vor Ort. Ebenso bedeutet ein Nahwärmeanschluss einen deutlichen Platzgewinn im eigenen Zuhause im Verhältnis zu konventionellen Gas- oder Ölheizungen. Die ankommende Wärme wird über einen Wärmeüberträger, eine sogenannte Wärmeübergabestation an den Heizkreis in Ihrem Gebäude übergeben. Diese Übergabestation üblicherweise in einem bestehenden Heizungsraum angebracht und sorgt dafür, dass die gelieferte Wärmenergie reguliert wird. Die Größe einer solchen Anlage ist dabei vergleichbar mit einem handelsüblichen Kühlschrank.

Wärmepreisbremse - wie funktioniert diese?

Durch die derzeit hohen Energiekosten werden Haushalte und Unternehmen stark belastet. Um diese zu entlasten, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 neben einer Strom- und Gaspreisbremse auch eine Wärmepreisbremse beschlossen. Während der Geltungsdauer der Wärmepreisbremse von Januar 2023 bis derzeit Ende Dezember 2023 garantiert der Staat einen Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent/KWh für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede Kilowattstunde darüber hinaus wird der reguläre Arbeitspreis in Rechnung gestellt.

Ergänzend hierzu wurde der Umsatzsteuersatz für Wärmelieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert. Diese Regelung hat eine Gültigkeit noch bis zum 31. März 2024.

Alles Wichtige zu den Energiepreisbremsen haben wir in einem Wissensartikel für Sie zusammengefasst: e.wa riss - Energiepreisbremsen (ewa-riss.de).

Kommunale Wärmeplanung

Auf dem Weg hin zu einer klimafreundlichen Heizungsinfrastruktur sind die Kommunen verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Größere Kommunen ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg sind verpflichtet, einen solchen Plan bis Ende 2023 zu erstellen. Für kleinere Kommunen sollen dann die Regelungen auf Bundesebene gelten.

Zweck eines solchen Plans ist es, eine Grundlage für einen Fahrplan hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung für Kommunen und deren Einwohner und Einwohnerinnen zu schaffen. Darin sind beispielsweise Handlungsvorschläge enthalten, welche Art von Heizungsanlage für ein jeweiliges Gebiet als sinnvoll erachtet wird. Es ist also definiert, in welchen Gebieten ein Wärmenetz Sinn ergibt bzw. wo Einzelheizungen sinnvoller sind. Der Kommunale Wärmeplan ist auch mit dem diskutierten neuen Gebäude-Energie-Gesetz, kurz GEG, verbunden.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter:

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das Gebäude-Energie Gesetz (GEG), oder auch Heizungsgesetz genannt, gilt ab dem 01.01.2024 für die meisten Neubauten. Für Bestandsgebäude gilt dieses Gesetz erst, wenn nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans Gebiete als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen werden. Dies muss bei Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 erfolgen, bei Städten mit weniger Einwohnern erst bis zum 30.06.2028. Ab diesem Zeitpunkt müssen defekte Heizungsanlagen so ausgetauscht werden, dass die neu eingebaute Anlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie heizt. Dabei gelten aber verschiedene Übergangsregelungen. Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht ausgetauscht werden. Welche Heizungsanlage bei Ihnen möglich ist, hierzu soll der kommunale Wärmeplan eine Orientierung geben. Einen zusammengefassten Überblick zum GEG finden Sie hier.

Wo ist ein Anschluss an die Nahwärme möglich?

Da ein Wärmenetz oftmals mit hohen Investitionskosten verbunden ist, werden solche Netze vorzugsweise in Gebieten mit einer hohen Wärmebedarfsdichte errichtet. Die Wärmebedarfsdichte ist eine Kennzahl, die angibt, wie hoch die Wärmeabnahme im Verhältnis zur Fläche ist. Je höher diese Kennzahl ist, desto besser lässt sich aus wirtschaftlicher Sicht ein Wärmenetz errichten. Ist diese Kennzahl niedrig, so sind oftmals Einzellösungen kostengünstiger. Dies muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

Hierzu wird auch der kommunale Wärmeplan Auskunft geben und somit eine Übersicht bieten, wo Wärmenetze entstehen können. Gerne können Sie uns hierzu auch kontaktieren:

Thomas Stark
E-Mail: t.stark@ewa-riss.de
Telefon: 07351 3000 -307

Was kostet Nahwärme?

Eine allgemeingültige Aussage ist dazu leider nicht möglich. Da jedes Nahwärmenetz unterschiedlich aufgebaut ist und sich teilweise extrem von der eingesetzten Technologie unterscheidet, können sich auch die jeweiligen Preise stark unterscheiden. In den meisten Fällen sind die Kosten in einen fixen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis unterteilt. Der Grundpreis soll dabei die Kosten für die Anschaffung der Heizungsanlage, die Verlegung des Leitungsnetzes und weitere Kosten wie die Messeinrichtung und die Verwaltung abdecken. Dieser ist unabhängig davon, wie viel Energie Sie verbrauchen. Der Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängiger Preis. Das heißt, je mehr Wärme Sie verbrauchen, desto höher sind die Kosten. Bei beiden Preisbestandteilen wird üblicherweise eine sogenannte Preisgleitklausel angewendet. Dabei werden meist Indexwerte des Statistischen Bundesamts verwendet. Dies funktioniert wie folgt: Steigen die Preise für die eingesetzten Energieträger wie Pellets, Hackschnitzel oder Gas für einen Energieversorger, so steigt der jeweilige Wärmepreis auch bei den Verbrauchern. Sie profitieren aber auch gleichzeitig, wenn die Preise fallen.

Vergleichbarkeit Wärmepreis zu Gas, Öl oder Holz  

Die Preise für den Bezug von Wärme lassen sich nur bedingt zum jeweiligen Zeitpunkt mit Gas, Öl oder Holz vergleichen. Im Wärmebereich werden häufig sogenannte Preisgleitklauseln verwendet, welche sich automatisch, meist jährlich, der Preisentwicklung anpassen. Am Beispiel der Gaspreise soll dies verdeutlicht werden.

Seriöse Gasversorger kaufen dabei mehrmals im Jahr Gas für die zu versorgenden Gebiete an den Rohstoffmärkten ein, oftmals bereits mehrere Monate oder sogar Jahre im Voraus. Steigen oder fallen die Preise an den Rohstoffmärkten, so werden diese durch bestehende Verträge erst mit einem Zeitversatz (auch Timelag genannt) von einigen Monaten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Die Preisveränderung kommt erst dann in den verwendeten Indexwerten der Preisgleitklausel an. Diese wiederrum kommen erst bei der nächsten Anpassung der Wärmepreise zum Tragen. Je nach Ausgestaltung der Preisgleitklausel, kommen also Preisentwicklungen im Bereich Gas erst mit über einem Jahr Zeitversatz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an.

Wie wird die Nahwärme erzeugt?

Jedes Nahwärmenetz ist unterschiedlich. Dabei kann die Nahwärme gar nicht, teilweise oder vollständig aus erneuerbarer Energie erzeugt werden. Aufschluss bietet dabei der sogenannte Primärenergiefaktor, den Sie auf der Rechnung Ihres Nahwärmeversorgers finden.

Jeder Energieträger - egal ob Holzpellets, Hackschnitzel, Strom, Erdgas oder Heizöl - weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser drückt das Verhältnis der eingesetzten Energie zur abgegebenen Endenergie aus. Dabei wird der Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung oder Verteilung eines Energieträgers berücksichtigt. Je umweltschonender der Energieträger ist, desto niedriger ist dieser Wert. Heizöl hat einen Wert von 1,2. Bei Holz liegt dieser Wert nach dem GEG nur bei 0,2.

Ältere Wärmenetze weisen tendenziell einen relativ hohen Wert auf. Dies bedeutet, dass die Nahwärme mit einem großen Anteil an fossiler Energie erzeugt wird. Durch den Gesetzgeber sind diese Betreiber aber verpflichtet, die Wärmenetze nach und nach auf erneuerbare Energien umzurüsten.

Woher kommt die Biomasse für die Erzeugung der Wärme bei der e.wa riss?

Nachhaltigkeit ist uns wichtig. Wir beziehen ausschließlich Holzpellets, welche ENplus zertifiziert sind. Neben den hohen Qualitätsanforderungen beinhaltet diese Zertifizierung auch Nachhaltigkeitskriterien. Damit ein Lieferant dieses Zertifikat erhält, muss er nachweisen, dass der Rohstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt.