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Grund- und Ersatzversorgung Strom

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um Ihre Grund- und Ersatzversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Ein Grundversorger ist der Energieversorger vor Ort, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefert. Der Grundversorger ist gleichzeitig auch der Ersatzversorger. Aufgabe des Grundversorgers ist es, die Versorgung derjenigen Kunden sicherzustellen, welche keine expliziten Energielieferverträge, sogenannte Sonderverträge, abgeschlossen haben. Diese Kunden müssen dennoch versorgt werden. Sie wissen nicht, welcher Energieversorger Ihr Grundversorger ist? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren örtlichen Netzbetreiber.

Das Grundversorgungsgebiet der e.wa riss

Die e.wa riss ist in folgenden Orten Grundversorger:

  • Für Strom: 88400 Biberach

Die Karte veranschaulicht Ihnen unser Grundversorgungsgebiet:

Karte: Grundversorgungsgebiet e.wa riss Biberach

Der örtliche Netzbetreiber in diesem Gebiet ist die e.wa riss Netze GmbH.

Wann befinde ich mich in der Grundversorgung? 

Wenn Sie keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Wenn Sie im oben genannten Gebiet wohnen, ist die e.wa riss Ihr Grundversorger. Wir beliefern Sie dann mit folgenden Produkten:

  • für Strom: „e.wa Strom komfort“
  • für Heizstrom: „e.wa Strom komfort“

Hier können Sie sich die aktuellen Preisblätter zu unseren Grundversorgungs-Tarifen herunterladen:

Oftmals befinden Sie sich nach einem Umzug in der Grundversorgung. Anhand eines Beispiels lässt sich dies gut erklären: Wenn Sie in Ihrer neuen Wohnung den Lichtschalter betätigen, werden Sie feststellen, dass dieser funktioniert. In Ihrer neuen Wohnung ist bereits Strom da, ohne dass Sie sich im Vorfeld darum gekümmert haben. Mit dem Betätigen des Lichtschalters schließen einen sogenannten „stillschweigenden Vertrag“ mit dem Grundversorger vor Ort. Sie sind dann automatisch Kunde in der Grundversorgung. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sie Ihre Zähler bei einem Einzug nur beim örtlichen Energieversorger (Grundversorger) anmelden, ohne einen Sondervertrag abzuschließen. Dann bleiben Sie ebenfalls vorerst in der Grundversorgung.

Was ist die Ersatzversorgung? 

Die Ersatzversorgung dient als Notfallabsicherung. Ziel der Ersatzversorgung ist die Gewährleistung Ihrer Energieversorgung. Ihr örtlicher Grundversorger ist gleichzeitig auch Ihr Ersatzversorger. Was ein Grundversorger ist, erfahren Sie weiter oben.

Das Ersatzversorgungsgebiet der e.wa riss

Die e.wa riss ist in folgenden Orten Ersatzversorger:

  • Für Strom: 88400 Biberach

Die Karte veranschaulicht Ihnen unser Ersatzversorgungsgebiet:

Karte: Ersatzversorgungsgebiet e.wa riss Biberach

Der örtliche Netbetreiber in diesem Gebiet ist die e.wa riss Netze GmbH.

Wann befinde ich mich in der Ersatzversorgung?

Sie kommen immer dann bei uns in die Ersatzversorgung, wenn unser Netzbetreiber, die e.wa riss Netze GmbH, keinen Energieversorger zum angegebenen Termin zu Ihrem Zähler ermitteln konnte. Der Netzbetreiber meldet uns dies, damit wir anschließend unsere Auffangfunktion als Ersatzversorger übernehmen können.

Mögliche Gründe für eine Ersatzversorgung:

  • Es liegt keine Anmeldung für Ihren Zähler vor.
  • Die Anmeldung zur Energielieferung für Ihren Zähler wurde von Ihrem neuen Energieversorger storniert.
  • Ihr bisheriger Energieversorger ist insolvent
  • Sie haben Ihren Vertrag gekündigt und noch keinen Folgevertrag abgeschlossen.

Wenn Sie im oben genannten Gebiet wohnen und sich in der Ersatzversorgung befinden, dann beliefern wir Sie mit folgenden Produkten:

  • für Strom: „e.wa Strom komfort - Ersatzversorgung“
  • für Erdgas: „e.wa Gas komfort - Ersatzversorgung“

Hier können Sie sich die Preisblätter zu unseren Ersatzversorgungstarifen-Tarifen für Haushaltskunden herunterladen:

Hier können Sie sich die Preisblätter zu unseren Ersatzversorgungstarifen-Tarifen für Nicht-Haushaltskunden herunterladen.

Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt.

Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung 

Die Verordnung regel die Grundversorgung und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom:

Diese Verordnung ist automatisch Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen dem Grund-/Ersatzversorger und den Haushaltskunden, die keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Darüber gelten für die Grund- und Ersatzversorgung der e.wa riss die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

Haben Sie Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung? Dann melden Sie sich einfach telefonisch unter 07351 3000-390, per E-Mail an service@ewa-riss.de oder persönlich in der Freiburger Straße 6 in Biberach. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.